Entschließungsantrag zur Bürgerschaftssitzung am 12.12.2024
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar kritisiert die Grundsteuerreform und ihre Umsetzung scharf. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 10.04.2018 die Bewertungsregeln für die Bemessung der Grundsteuer in der bis dahin geltenden Form für verfassungswidrig erklärt und die Anwendung nur noch bis maximal 31.12.2024 zugestanden. Trotz dieser Deutlichkeit und Dringlichkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils brauchte der Bundesgesetzgeber bis zum 18.10.2019, um das Gesetzespaket zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts zu beschließen. Erst am 10.06.2021 wurde das Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform beschlossen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar kritisiert die Umsetzung der Reform unter massivem Zeitdruck auf das Schärfste. Erst ab 01.03.2022 wurden die Bürgerinnen und Bürger überhaupt erst aufgefordert, ihre Steuererklärungen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 digital einzureichen. Technische Probleme verzögerten zudem oft die Erklärungsabgabe. Erst erheblicher Protest führte zu einer Fristverlängerung bis zum 31.01.2023. Derselbe Gesetzgeber und dieselbe Finanzverwaltung, die über Jahrzehnte nicht in der Lage waren, die gesetzlich geregelten Hauptfeststellungen durchzuführen, forderten die Einreichung innerhalb von zunächst nur vier Monaten von den Bürgerinnen und Bürgern. Der zeitliche Druck forderte vor allem die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger heraus. Aber auch steuerliche Berater und Finanzverwaltung mussten die Reform mit unvertretbar hohem Aufwand und unter Inkaufnahme erheblicher materiellrechtlicher Fehler umsetzen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar protestiert gegen die schon früh in der Reformumsetzung bekanntgewordenen Verwerfungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten, wonach besonders Wohngrundstücke zukünftig stark belastet werden, ohne dass dafür auf kommunaler Ebene Abmilderungen vorgenommen werden können.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar protestiert, dass sie am Ende über die Änderung der Hebesatzsatzung keine Gerechtigkeit in der Besteuerung herstellen kann. Die zu erwartenden erheblichen Belastungsverschiebungen kann die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nicht beseitigen, wird aber von den Bürgerinnen und Bürgern für die Belastungen verantwortlich gemacht werden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar betont, dass sie sich in ihren Rechten aus der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG verletzt sieht, wenn nach der Reform die Grundsteuer noch immer nicht auf eine gerechte und rechtssichere Grundlage gestellt wurde. Die hohe Rechtsbehelfsquote zeigt, dass von Rechtssicherheit und gerechter Umsetzung nicht die Rede sein kann.
Die Bürgerschaft Wismar fordert die Zusicherung der Bundesregierung, der Landesregierung und des Gesetzgebers, die Auswirkungen der Reform binnen eines Jahres umfassend zu evaluieren und gesetzgeberisch die Verwerfungen abzubauen, beispielsweise durch Nachbesserungen bei den Steuermesszahlen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erwartet, dass diese Evaluation zeitnah für eine umfassende Reform zu einer einfachen und gerechten Grundsteuer genutzt wird und die kommunale Ebene in diese besser eingebunden wird.
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